Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der StauraumHeld GmbH (nachfolgend „Plattform") und ihren Nutzern (Mietern und Vermietern privater Stauräume).
§ 1 Geltungsbereich
Die Plattform vermittelt Verträge zwischen privaten Vermietern und Mietern von Stauraum. Die Plattform wird nicht selbst Vertragspartei des Mietvertrags.
§ 2 Registrierung
Die Nutzung erfordert eine Registrierung. Der Nutzer versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.
§ 3 Servicegebühren
Stauraumheld erhebt geteilte Servicegebühren: Vermieter (Host) zahlen ca. 15 % Servicegebühr (vom Mietpreis abgezogen), Mieter (Gast) zahlen 3 % Servicegebühr zusätzlich zum Mietpreis. Die Gebühren werden bei Vertragsschluss zwischen Mieter und Vermieter fällig.
§ 4 Zahlungsabwicklung
Zahlungen werden über zertifizierte Zahlungsdienstleister (Stripe, Klarna, PayPal) abgewickelt. Die Plattform agiert als Treuhänder.
§ 5 Haftung
Die Plattform haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. StauraumHeld stellt keine Versicherung bereit: Mieter sind verpflichtet, eingelagerte Gegenstände über eine eigene Hausratversicherung (oder gesonderte Außenversicherung) abzusichern. Vermieter von PKW-, LKW-, Wohnmobil-, Caravan- oder Bootsstellplätzen tragen die Verantwortung dafür, dass die eigene Kasko-/Haftpflicht-/Bootsversicherung des Fahrzeugs bzw. Bootes besteht. StauraumHeld ist nicht Versicherungsvermittler i.S.d. § 34d GewO und nicht Versicherungsnehmer einer Versicherungspolice.
§ 6 Nutzungsbedingungen für Anbieter & Mieter
Anbieter sichern zu, dass sie über die Fläche rechtmäßig verfügen dürfen (Eigentum, Mietvertrag mit Untermieterlaubnis, Einverständnis WEG). Mieter dürfen keine gefährlichen, illegalen, leicht entzündlichen, lebenden oder verderblichen Gegenstände einlagern (siehe Hausordnung). Verstöße berechtigen zur sofortigen Sperrung des Accounts gemäß § 314 BGB.
§ 7 Kündigung
Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Laufende Mietverträge bleiben hiervon unberührt; Sonderkündigungsrechte (§ 543 BGB) bleiben bestehen.
§ 8 Digital Services Act (DSA, EU 2022/2065)
Gemäß Art. 16 DSA stellen wir ein Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereit. Meldungen sind elektronisch unter dsa@stauraumheld.de möglich und müssen Beschreibung, URL/Fundstelle, Begründung der Rechtswidrigkeit und Kontaktdaten enthalten. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich, entscheiden zügig und sorgfältig und teilen die begründete Entscheidung sowohl der meldenden als auch der betroffenen Person mit. Gegen Entscheidungen steht ein internes Beschwerdesystem (Art. 20 DSA) sowie außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA) offen. Behördliche Kontaktstelle nach Art. 11 DSA: dsa-authorities@stauraumheld.de.
§ 9 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7)
Aufgrund des PStTG (Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/514, DAC7) sind wir verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich Daten meldepflichtiger Anbieter zu übermitteln: Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum bzw. Handelsregisterdaten, IBAN, Anzahl & Vergütungen pro Quartal sowie einbehaltene Provisionen. Meldeschwelle: mehr als 30 Vermietungen ODER mehr als 2.000 € Vergütung pro Kalenderjahr. Übermittlung jeweils bis 31. Januar des Folgejahres. Bei fehlender Mitwirkung kann die Plattform Konto und Auszahlungen nach § 7 PStTG sperren.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates (Art. 6 Rom-I-VO) unberührt. Gerichtsstand ist Dortmund, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Vertragsrecht zwischen Nutzern (Lager- und Stellplatzmietverträge)
(1) Lagervertrag (§§ 688 ff. BGB): Bei Einlagerung beweglicher Sachen in einem von einem Anbieter bereitgestellten Raum entsteht zwischen Mieter und Anbieter ein entgeltlicher Verwahrungs-/Lagervertrag. Der Anbieter ist zur sorgfältigen Obhut verpflichtet (§ 688 BGB). Der Mieter hat eingelagerte Sachen über eine eigene Hausratversicherung abzusichern. (2) Stellplatz-/Parkplatzmietvertrag: Verträge über Park-, Stell-, Wohnmobil- oder Bootsplätze unterliegen dem allgemeinen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), nicht dem Wohnraummietrecht. Haftung des Anbieters nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Kasko-/Haftpflicht-/Bootsversicherung obliegt dem Eigentümer des Fahrzeugs bzw. Bootes. (3) Zahlungen außerhalb der Plattform sind nicht durch die Plattform abgesichert.