Hausordnung für eingelagerte Güter
Diese Hausordnung ergänzt die AGB (§ 6) und gilt für alle über StauraumHeld vermittelten Mietverhältnisse. Verstöße berechtigen den Anbieter und die Plattform zur sofortigen Sperrung des Accounts und außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB.
1. Verbotene Gegenstände
Es dürfen nicht eingelagert werden: gefährliche, illegale, leicht entzündliche, explosive, radioaktive, ätzende oder giftige Stoffe (insb. Benzin, Diesel, Gasflaschen, Munition, Feuerwerk, Chemikalien); lebende Tiere und Pflanzen; verderbliche oder geruchsintensive Lebensmittel; Drogen sowie alle Gegenstände, deren Besitz oder Lagerung nach deutschem Recht oder dem Recht des Lagerorts verboten ist.
2. Zugang & Schlüssel
Der Zugang erfolgt nach individueller Absprache mit dem Anbieter zu den im Inserat angegebenen Zeiten. Schlüssel/Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 3 Servicegebühren
Stauraumheld erhebt geteilte Servicegebühren: Vermieter (Host) zahlen ca. 15 % Servicegebühr (vom Mietpreis abgezogen), Mieter (Gast) zahlen 3 % Servicegebühr zusätzlich zum Mietpreis. Die Gebühren werden bei Vertragsschluss zwischen Mieter und Vermieter fällig.
4. Schutz vor Feuchtigkeit & Schäden
Empfindliche Gegenstände (Elektronik, Akten, Textilien) sind geeignet zu verpacken. Wasserführende Geräte (Waschmaschinen, Aquarien) sind vor Einlagerung vollständig zu entleeren.
5. Keine gewerbliche Nutzung des Raums
Die Plattform haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. StauraumHeld stellt keine Versicherung bereit: Mieter sind verpflichtet, eingelagerte Gegenstände über eine eigene Hausratversicherung (oder gesonderte Außenversicherung) abzusichern. Vermieter von PKW-, LKW-, Wohnmobil-, Caravan- oder Bootsstellplätzen tragen die Verantwortung dafür, dass die eigene Kasko-/Haftpflicht-/Bootsversicherung des Fahrzeugs bzw. Bootes besteht. StauraumHeld ist nicht Versicherungsvermittler i.S.d. § 34d GewO und nicht Versicherungsnehmer einer Versicherungspolice.
6. Haftung bei Verstößen
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden (§§ 280, 823 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (§ 314 BGB); die Plattform kann den Account sperren. Verbotene oder gefährliche Güter dürfen auf Kosten des Mieters entfernt und entsorgt werden.
7. Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz der Gruppenpolice gilt nicht für vorsätzlich eingelagerte verbotene Gegenstände oder Schäden durch Verstöße gegen diese Hausordnung.