Vertragswerk & Haftung

    StauraumHeld — Marktplatz ohne eigene Versicherung. Nutzer sichern Risiken selbst ab.

    1. Rolle der Plattform

    StauraumHeld ist ein technischer Marktplatz für privaten Lagerraum. Verträge kommen ausschließlich zwischen Vermietern und Mietern zustande. StauraumHeld ist nicht Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO und nicht Versicherungsnehmer einer Gruppen- oder Rahmenpolice.

    Haftungskette
    • • Mietvertrag: zwischen Vermieter und Mieter (BGB §§ 535 ff.)
    • • Plattformfehler: StauraumHeld (eigene Berufshaftpflicht)
    • • Schaden am eingelagerten Gut: Hausratversicherung des Mieters
    • • Schaden an Fahrzeug/Boot: Kasko-/Haftpflicht-/Bootsversicherung des Eigentümers

    2. Eigenversicherung der Nutzer

    StauraumHeld stellt keine Versicherungspolice bereit und führt keine Gruppen-/Plattformversicherung. Die Absicherung erfolgt ausschließlich über die eigenen Versicherungen der Vertragsparteien.

    Mieter — eingelagerte Gegenstände
    Eingelagerte Gegenstände sind durch die eigene Hausratversicherung des Mieters (oder eine gesonderte Außenversicherungs-Klausel) abzusichern. Für Wertsachen ab 1.000 € sind Rechnungen und Fotos im Schadensfall vorzuhalten.
    Vermieter — Fahrzeug-/Bootsstellplätze
    Vermieter von PKW-/LKW-/Wohnmobil-/Caravan- oder Bootsstellplätzen haben sicherzustellen, dass der Nutzer eine gültige Kasko-/Haftpflicht-/Bootsversicherung für das abgestellte Objekt unterhält. Eine Verwahrungs- oder Bewachungspflicht des Stellplatzanbieters besteht nicht.

    3. Zahlungsabwicklung

    Zahlungen werden über zertifizierte Zahlungsdienstleister abgewickelt (Stripe, Klarna, PayPal, TWINT/PostFinance je nach Markt). Die Plattform agiert als Treuhänder.

    Servicegebühr Vermieter
    ≈ 15% (vom Mietpreis abgezogen)
    Servicegebühr Mieter
    3 % (auf Mietpreis aufgeschlagen)

    4. Datenweitergabe

    Da StauraumHeld keine Versicherung betreibt, werden auch keine Daten an einen Risikoträger übermittelt. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsdurchführung zwischen Mieter und Vermieter sowie für die Plattformnutzung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

    Empfänger: ausschließlich Vertragspartner (Mieter / Vermieter) und Zahlungsdienstleister
    Zweck: Vertragsabwicklung, Abrechnung, Schadensprüfung mit der eigenen Versicherung der Nutzer

    5. Hinweis Fahrzeug-/Bootsstellplätze

    Bei Garage, Parkplatz, Wohnmobil-/Caravan- oder Bootsstellplatz wird vor Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versicherung des Fahrzeugs/Bootes Sache des Eigentümers ist. Eine entsprechende Bestätigung ist im Buchungsprozess erforderlich.