Versicherungshinweis
StauraumHeld bietet keine Gruppen- oder Plattformversicherung. Mieter benötigen eine eigene Hausratversicherung; Vermieter von Fahrzeug-/Bootsstellplätzen die zugehörige Kasko-/Haftpflicht-/Bootsversicherung.
Mieter — eigene Hausratversicherung
Eingelagerte Gegenstände sind durch deine eigene Hausratversicherung abzusichern. Viele Hausratverträge enthalten eine sogenannte Außenversicherungs-Klausel, die Lagerung außerhalb der eigenen Wohnung abdeckt — prüfe deine Bedingungen oder frage deinen Versicherer.
Für Wertsachen ab 1.000 € (z. B. Antiquitäten, Kunst, Elektronik) sind im Schadensfall Rechnungen und Fotos als Nachweis vorzuhalten.
Vermieter — Fahrzeug-/Bootsstellplätze
Bei PKW-, LKW-, Wohnmobil-, Caravan- oder Bootsstellplätzen muss der Eigentümer des abgestellten Fahrzeugs/Bootes eine gültige Kasko-/Haftpflicht- bzw. Bootsversicherung unterhalten.
Der Stellplatzanbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Verwahrungs- oder Bewachungspflicht besteht nicht (§§ 280, 823 BGB; § 580a Abs. 1 BGB).
Keine Plattformversicherung. StauraumHeld ist ein technischer Marktplatz und bietet weder eine Gruppen- noch eine Plattformversicherung. StauraumHeld ist nicht Versicherungsvermittler i.S.d. § 34d GewO.
Schadensfall. Schäden werden direkt mit der eigenen Versicherung der geschädigten Partei abgewickelt.